Wirtschaftsethik – Anspruch und Wirklichkeit (Teil 1)

Zwei Hände, die einen handbeschriebenen Karton mit dem Wort "Ethics" halten

Die Wertedebatte in der BWL

Spätestens seit der Finanzkrise 2006/07 haben einige der menschlichen Kardinalfragen wieder große Popularität erreicht, nicht nur im Allgemeinen, sondern im Speziellen.

Die Frage nach Gleichheit, Gerechtigkeit, Fairness, Glück, (ökologischer) Verantwortung, grundsätzlich der Auffassung über Werte, Moral, Ethik und Nachhaltigkeit beschäftigt „Stammtische“ und Medien gleichermaßen wie Politik und Wissenschaft. Seien es Menschenrechte (Flüchtlingskatastrophe, Menschenhandel, Folter, moderne Sklaverei und Ausbeutung), Reichtum (Managergehälter und Boni), Hunger und Armut, Korruption (FIFA), Betrug (VW), Steuerverkürzung (Apple u.a.), Steuerhinterziehung (Panama-Papers), Klimaerwärmung (CO2-Emissionshandel), Umweltschädigung (Giftmüllexporte, Fracking, Rodung von Regenwäldern, Überfischung der Welt-meere, toxische Düngemittel und Schädlingsbekämpfung), Begrenzung des Zugangs zu Arzneimitteln, Cyber-Kriminalität und Internet-Abzocke, Tierhaltung und Lebensmittelskandale, Produktpiraterie, Schmuggel, Waffenhandel etc. Die Erfahrungsobjekte (Beobachtungen) boomen, die Erkenntnisobjekte (Ursache-Wirkungszusammenhänge) stagnieren.

Zunahme ethisch diskussionswürdiger Sachverhalte

Unverkennbar ist, dass die starke Zunahme ethisch diskussionswürdiger Sachverhalte einerseits einhergeht mit der deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1989, die mit dem wirtschaftlichen Globalisierungsphänomen gleichgesetzt werden kann, andererseits mit dem Fortschritt in der Informations- und Kommunikationstechnologie (IuK), insbesondere im Bereich Internet und Digitalisierung.

Ex ovo bedingt die Existenz von zwei oder mehr Lebewesen aufgrund des natürlichen Selbsterhaltungstriebes gewisser Regeln, die Koexistenz überhaupt erst möglich machen. Jede Pflanze, jedes Tier verfügt über Schutz- bzw. Verteidigungseigenschaften (Gift, Stachel, Panzer, Tarnfärbung etc.), die das Überleben sichern sollen. Die Natur zeichnet sich aber gerade dadurch aus, dass sie den berechtigten Schutz der „Einzelinteressen“ nur soweit „garantiert“, als er für das Gleichgewicht des Gesamtsystems erforderlich ist. Vereinfacht sind dies die Naturgesetze.

Gleiches muss für das menschliche Dasein und damit für die Menschheit gelten, ist aber nicht naturgegeben, sondern muss künstlich hergestellt werden. Dem individuellen und/ oder gemeinschaftlichen Selbsterhaltungstrieb (Egoismus) sind im gesamtgesellschaftlichen Interesse Grenzen zu setzen.

Deshalb ist es Illusion, zu glauben oder gar zu erwarten, dass Appelle an singuläres und/ oder kollektives ethisch-moralisches Verhalten die gewünschte gesamtgesellschaftliche Wirkung erzielen, die auch noch von Dauer ist. In entwickelten, eher von Wohlstand als von existenzieller Not gekennzeichneten Gesellschaften ist asoziales und/ oder kriminelles Verhalten keine „Notwehr“ zur Sicherung des eigenen Lebens. Es ist sicherlich auch nicht richtig, dass Gut oder Böse genetischen Ursprungs sind oder davon auszugehen ist, dass der Mensch grundsätzlich ein asoziales Geschöpf ist, wie es die Vertreter der „schwarzen Anthropologie“ (z.B. Hobbes, Adorno) unterstellten. Vielmehr ist es so, dass die jeweiligen Umstände der Sozialisierung den Ausschlag geben, wie sich ein Individuum verhält. Nun ist Sozialisierung aber nicht ein einmaliger, sondern ein lebensbegleitender Prozess[1], d.h., Verhalten ist eher situativ als prinzipiell und dementsprechend Veränderungen unterworfen.

Insofern ist es folgerichtig, dass die Wirtschaftsethik drei Ebenen unterscheidet:

  • Individualethik
  • Institutions- bzw. Unternehmensethik und
  • Rahmen- bzw. Ordnungsethik.

Diese sind sozusagen die Stakeholder (Menschen, Unternehmen, Politik) eines Wirtschaftssystems und deren meist konfliktäre Ziele nicht oder zumindest nicht einfach in Einklang zu bringen. Selbst die Verständigung auf einen kleinsten gemeinsamen Nenner gleicht der Quadratur des Kreises.

Corporate Citizenship als notwendige Voraussetzung

Bezeichnenderweise ist die Bereitschaft von Unternehmen, dieses Thema unmittelbar zu fördern, eher gering. Es besteht deshalb nach wie vor die begründete Annahme, dass der Begriff „Greenwashing“ die vorherrschende betriebliche Realität treffend charakterisiert. Die wenigen substanziellen Nachhaltigkeitskonzepte bedeutender Unternehmen wie Siemens (gezwungenermaßen) oder DATEV e.G. sowie inhabergeführter Unternehmen wie Hipp und Henkel (freiwillig aus Überzeugung) finden zwar Follower, aber eher einer „Me too“-Philosophie folgend als der Einsicht, dass Sustainability und Corporate Social Responsibility die Geschäftsmodelle der Zukunft sein werden.[2] Insofern muss einerseits in der Praxis noch erhebliche Überzeugungsarbeit geleistet, andererseits Führungsnachwuchs herangebildet werden, dessen Mindset Corporate Citizenship als notwendige Voraussetzung für wirtschaftlich erfolgreiches und nachhaltiges Handeln unterstellt.

Auch die nationale und internationale Politik verlieren sich in Absichtserklärungen und halbherzigen Änderungen bzw. Neuformulierungen von Gesetzesgrundlagen der Ordnungspolitik, etwa bei den Themen Korruption, Bankenregulierung, Finanztransaktionssteuer oder Disziplinierung von Ratingagenturen.

In diesem und den nachfolgenden Beiträgen meiner Blogserie wird der Versuch unternommen, „richtige“ von „unrichtigen“ Handlungen abzugrenzen, den Gleichklang zwischen „Recht“ und „Gerechtigkeit“ kritisch zu hinterfragen, eine pragmatische Schnittmenge zwischen „Egoismus“ und „Altruismus“ zu definieren sowie eine sensualistische wirtschaftliche Tätigkeit zu proklamieren.[3]

Dabei werde ich mich mit der Wertedebatte in der BWL, der Darstellung von faktisch gegebenen und wesentlichen non-ethischen Wirtschaftssachverhalten sowie Erklärungs- und Lösungsansätzen beschäftigen, obwohl ich mir bewusst bin, nicht die eigentlichen Adressaten zu erreichen oder sie gar zu ändern.

Die Wertedebatte in der BWL

Bei der Beurteilung eines Status Quo ist ein Blick in die Historie – zu oft vernachlässigt – durchaus aufschlussreich. Erst im 20. Jahrhundert erreichte die Betriebswirtschaftslehre eine Ausprägung, die es erlaubt, von einer wissenschaftlichen Disziplin zu sprechen. Damit verbunden war aus pragmatischen Gründen eine Konzentration auf die rein wirtschaftliche, wertfreie Sicht der Betriebe und des betrieblichen Handelns.

Das besondere Merkmal der ethisch-normativen Grundausrichtung der frühen handelskundlichen Literatur geriet deshalb vielfach in Vergessenheit.

MBS Wirtschaftsethik

Schon Autoren des 17. Jahrhunderts, beispielsweise Jacques Savary[4], sahen sich aufgrund der negativen Bewertung der Handelstätigkeit und des Kaufmannsberufes durch die antike Philosophie und die kirchliche Morallehre des Mittelalters veranlasst, sich durch ausführliche Rechtfertigung des Kaufmannsstandes um dessen moralische Anerkennung zu bemühen und Grundsätze sowie Verhaltensregeln für den „Ehrbaren Kaufmann“ aufzustellen. Dieses Erfordernis ist heute geradezu „in“.

Den Schwerpunkt der empirisch-realistischen Richtung der Betriebswirtschaftslehre (Schmalenbach) bildete eine auf einer vorwiegend empirisch-induktiven betriebswirtschaftlichen Theorie basierende „angewandte Betriebswirtschaftslehre“ (wissenschaftliche Kunstlehre), deren Ergebnisse unmittelbar der betrieblichen Praxis dienen sollten.

Ziel der normativ-wertenden Richtung der Betriebswirtschaftslehre (Nicklisch) ist es, Normen für betriebliches Handeln zu setzen, d.h., ausgehend von obersten, allgemein-gültigen Grundnormen („ewigen Werten“) die für die Betriebswirtschaftslehre als Einzelwissenschaft gültigen Sondernormen abzuleiten, diesen Normen entsprechende Verfahren zu entwickeln und durch „Erziehung der Entscheidungsträger“ zu versuchen, den vorgefundenen Ist-Zustand betrieblichen Handelns in den postulierten Soll-Zustand zu überführen.[5]

Ziel der theoretischen Richtung der Betriebswirtschaftslehre (Schmidt) und der Privatwirtschaftslehre (Rieger) ist nur die Erkenntnis, die systematische Erforschung der empirischen betrieblichen Probleme, aber nicht die Entwicklung von Anleitungen und Rezepten.[6]

Die entscheidungsorientierte BWL setzt Grundmodelle ein, die die Verhaltensweisen von Entscheidungsträgern beschreiben und erklären:

  1. Individuum: die Bestimmungsgrößen seines Verhaltens sind Bedürfnisse, Wertvorstellungen, Interessen, Vorstellungen über Umwelt etc.; der Mensch handelt im Rahmen seiner eigenen „Psycho-Logik“
  2. Gruppe: Spielregeln, die das Verhalten der einzelnen Mitglieder im sozialen System steuern, sind Normen, Regeln, Verhaltenserwartungen
  3. Organisation: Unternehmen als Koalition von Interessengruppen („Phänomen der Macht“)
  4. Aufzeigen der Strukturmerkmale (Macht, Kommunikationsbeziehungen, Arbeitsteilung etc.)
  5. Einzelne Koalitionsmitglieder verfolgen Individualziele
  6. Unternehmensziele entstehen aus Verhandlungsprozessen der Interessengruppen

Die Einbeziehung der gesellschaftlichen Bestimmungsgrößen war weder damals, noch ist sie heute als Modell ausreichend entwickelt.[7]

Eine erste Entwicklung der BWL in Richtung einer „Führungslehre“ erfolgte durch Heinen. Ihm zufolge

  • ist die Unternehmung ein zielgerichtetes soziotechnisches System, das Informationen gewinnt und verarbeitet
  • ist die BWL zu den sozial-/ verhaltenswissenschaftlichen Nachbardisziplinen zu öffnen
  • steht der Mensch im Mittelpunkt, ist Führung auch „Menschenführung“
  • ist alles betriebliche Geschehen durch menschliches Entscheiden geprägt
  • gibt die (kritische) BWL im Rahmen ihrer Erklärungsaufgabe beschreibende Aussagen und „optimale“ Gestaltungs- sowie Verhaltensempfehlungen (angewandte Wissenschaft)

Zusammenfassend lässt sich der Entwicklungsstand der BWL charakterisieren als eine führungsorientierte Betriebswirtschaftslehre. Dabei stellt die Unternehmenspolitik den eigentlichen Inhalt in einem stark differenzierten und umweltabhängigen soziotechnischen System dar. Und auch die ethischen, moralischen, sozialen Einstellungen und Werthaltungen, insbesondere des Top-Managements, werden zumindest (wieder) zum Ausdruck gebracht.

Zusätzlich (erwünschte) Prinzipien bei der Leistungserstellung[8] sind dabei

  • das Humanprinzip (gekennzeichnet durch die Begriffe „Selbstachtung, -verwirklichung und -bestätigung“ sowie „Humanisierung der Arbeit“)
  • das Prinzip geringstmöglicher Umweltbelastung (gekennzeichnet durch die Begriffe „Ressourcenschonung“ und „Vermindern und Verhinderung von Umweltbelastungen“)

oder übergeordnet

  • das Prinzip der Nachhaltigkeit
    – Mit der Kategorie Nachhaltigkeit verfügt die Weltgesellschaft über einen kosmopolitischen Begriff sui generis.
    – Die Nachhaltigkeitskategorie hat einen lokalen Anwendungsbezug.
    – Sie formuliert ein säkulares internes Kriterium, das die Funktionalität sozialer Prozesse in einer Langfristperspektive betrachtet.
    – Die Nachhaltigkeitssemantik trägt wesentlich dazu bei, den Gegensatz zwischen Ökonomie und Ökologie als vermeintlichen Gegensatz zu überwinden.
    – Nachhaltigkeit formuliert eine zukunftsorientierte Heuristik für die Suche nach gemeinsamen Regelinteressen.
    – Sie ist eher als die Kategorie der „Gerechtigkeit“ oder „sozialen Gerechtigkeit“ in der Lage, die Institutionalisierung globaler Problemlösungen fruchtbar anzuleiten. Insofern ist Nachhaltigkeit die vielversprechendste Heuristik für die Herausforderungen der Weltgesellschaft.[9]

Eine „Flut“ von Ethikdeklarationen, so begrüßenswert sie einerseits ist, „provoziert“ andererseits, auf die offensichtlichen Widersprüche zwischen Absichtserklärungen und realen Geschäftspraktiken hinzuweisen. Dies muss in einem offenen Prozess, d.h., unter Teilnahme aller Stakeholder, geschehen, um ethische Dynamik in die gewollte Moralisierung der Märkte zu bringen.[10]

Die Rahmenordnung (Ordnungsethik) muss die Integrität der Wirtschaftenden stützen, nicht erübrigen. Sie muss dafür sorgen, dass der verantwortungsvoll Handelnde (Individualethik) im Wettbewerb nicht der „Dumme“ ist, dass Unternehmensethik im Markt nicht „bestraft“ wird.[11]

Wir schließen uns deshalb auch nicht der Auffassung von Edwards an, dem Medizin-Nobelpreisträger 2010, dass immer die Ethik sich dem (technischen) Fortschritt anzupassen hat.

MBS Wirtschaftsethik

Dort, wo Beteiligte (Manager, Mitarbeiter, Anteilseigner, Kunden, Lieferanten etc.) mehr oder weniger ausschließlich ihre Orientierung und ihre Verhaltensweise im Ökonomischen Prinzip und damit in der (persönlichen, individuellen) Gewinnmaximierung begründet sehen, leistet die klassische BWL geradezu „Vorschub zu Fehlverhalten“. Nachweisbar fügt dies den einzelnen Unternehmen (hier: Manager, Arbeitnehmer, Eigentümer) als auch dem unternehmerischen Umfeld (hier: Kunden, Lieferanten, Gesellschaft und Staat), ja allen Stakeholdern langfristig erhebliche Schäden zu.

Eine vordergründige Ursache mag darin bestehen, dass es weiterhin zwei Auffassungen hinsichtlich des Erkenntnisobjektes der BWL gibt:

  1. Die BWL beschäftigt sich nicht mit dem Betrieb schlechthin, sondern nur mit der wirtschaftlichen Seite. Die technischen, rechtlichen, soziologischen, psychologischen, ethischen Aspekte der Betriebe sind auszuklammern und gehören in die Untersuchungsgebiete anderer (wissenschaftlicher) Disziplinen, wobei die erzielten Gewinne ausschließlich dem Kapitaleigner zustehen.[12]
  2. Das Ziel einer „bestmöglichen Versorgung des Marktes“ im Sinne einer „gemeinwirtschaftlichen Wirtschaftlichkeit“ ist im Rahmen des marktwirtschaftlichen Systems die unternehmerische Maxime.

Um der zweiten Auffassung, die fortan auch unsere ist, gerecht zu werden, müssen Managementkonzepte ein bestimmtes „Bild“ entwerfen, das die jeweiligen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen (Sicht des Menschen usw.) reflektiert.

So gesehen war beachtenswert, dass der französische Staatspräsident Sarkozy 2009, kurz vor dem G-20-Gipfel in Pittsburgh, forderte, das BIP als Wachstumsindikator (= Auffassung 1) zu ersetzen und zwar durch den Maßstab „wie glücklich und zufrieden die Menschen sind“. Gemessen werden sollen dabei Umweltfolgen, Sozialprobleme, Freizeit, die Qualität öffentlicher Dienste und unbezahlte Wertschöpfung (= Auffassung 2).

Diese Forderung wurde z.B. unterstützt durch den Nobelpreisträger und US-Ökonomen Joseph Stiglitz und den indischen Wirtschaftsphilosophen Amartya Sen.

Sie fordern, das Befinden der Menschen sowie dessen Nachhaltigkeit als zusätzliche Faktoren zu erheben.

Offensichtlich haben wir es dann mit einem dreidimensionalen Problem in der Wirtschaftsethikdebatte zu tun.

Die 77-jährige Elinor Ostrom etwa, die 2009 den Alfred-Nobel-Gedächtnispreis für Ökonomie erhielt, kritisiert die offiziell als alternativlos dargestellte „Klimapolitik“ gemäß dem Kyoto-Protokoll. In ihrem populärsten Werk „Governing the Commons“, begründet sie nachvollziehbar, dass Landbewohner instinktiv fähig sind, Ressourcen nachhaltig zu bewirtschaften und es dazu keiner staatlichen Reglementierung bedarf. Weil sie miteinander reden, gemeinsame Nutzungsregeln aushandeln und diese auch überwachen. Dem „Common Sense“ wird aber von Theorie und Politik nicht der Stellenwert eingeräumt, den er unter einfachen Menschen offenbar hat. Ostrom setzt damit auf die Dimension der Individualethik.[13]

Anders die „Tragedy of the Commons“ (Tragik der Allmende) des amerikanischen Mikrobiologen Hardin, die immer noch die umweltökonomischen Überlegungen beeinflusst: Er bezieht sich auf die Theorie von Malthus (1766-1834) und vergleicht die menschliche Spezies mit Bakterien, die sich so lange exponentiell vermehrt, bis sie aus Nahrungsmangel eingeht. Freie Menschen stellen somit die größte Gefahr für die Umwelt dar, weil sie egoistisch Nutzenmaximierung betreiben. Deshalb müsse von der neoliberalen Theorie Adam Smith’s Abstand genommen werden, d.h., der Staat muss regulierend knappe Ressourcen verwalten.[14]

Hardin glaubt somit nicht an eine Ethik des Individuums, weshalb eine Ordnungsethik unabdingbar sei.[15]

Auch die Arbeiten Williamsons sind keine Modellspielereien, sondern beschäftigen sich wie Ostrom mit konkreten Problemen der Corporate Governance, sehen den Markt als ein Teilsystem, das sich wie alle anderen in einer Gesellschaft zu bewähren hat. Dies gilt auch für die durch den Wirtschaftsnobelpreisträger von Hayek begründete österreichische Schule der Politischen Ökonomie sowie die Public-Choice-Theorie von Wirtschaftsnobelpreisträger Buchanan. Aufbauend auf der subjektiven Wertlehre beschäftigten sich beide nicht mit Konstruktionen wie dem homo oeconomicus, sondern mit dem Vernünftigkeitsgrad menschlicher Entscheidungen, worauf sich eine Unternehmensethik begründen lässt.[16]

 

Weiter zu: Teil 2: Die aktuelle Situation 

 

[1] Wesentliche Phasen dabei sind: Erziehung (Elternhaus), Schul-/Berufsausbildung, Studium/Fort- und Weiterbildung, berufliches Umfeld und beruflicher Fortgang, religiöser, politischer, gesellschaftlicher Status etc.
[2] Dies wird auch unterstützt durch die Ausführungen zum Impact Investment (wirtschaftlich kalkulieren, ethisch handeln). Vgl. Zirus, W., Schmidkonz, C., Impact Investing oder der Wunsch nach „Doing Good while Doing Well“ (Teil 1), http://www.munich-business-school.de/insights/2016/08/impact-investing-2/, 26.08.2016
[3] Basis dieser Artikelserie ist meine MBS interne Veröffentlichung „Werte in der Unternehmenspolitik und Unternehmensführung des 21. Jahrhunderts“, München 2011, welche ich als Reader zu meiner Vorlesung MGMT 501 „Wirtschaftsethik im globalen Kontext“ angefertigt habe. Die Artikelserie soll insbesondere Aspekte aufgreifen, die in den vergangenen fünf Jahren zum Erfahrungs- und Erkenntnisgewinn beigetragen haben.
[4] Jacques Savary war ein enger Mitarbeiter des französischen Finanzministers Colbert. Sein Werk wurde in mehrere Sprachen übersetzt und erschien 1676 in deutscher Sprache unter dem Titel „Der vollkommene Kauff- und Handelsmann“. Savarys Werk hatte einen nachhaltigen Einfluss auf die handelswissenschaftliche Literatur der folgenden hundert Jahre.
[5] Vgl. Grochla, E., Hrsg., Betriebswirtschaftslehre Teil 1: Grundlagen, Stuttgart 1978, S.4
[6] Vgl. Wöhe, G., Döring, U., Einführung in die allgemeine Betriebswirtschaftslehre 20., neubearb. Aufl., München 2000, S.57
[7] Vgl. Brinkmann, J., Pies, I., Diskussionspapier Nr. 05-1 Wittenberg-Zentrum für Globale Ethik: Corporate Citizenship: Raison d’etre korporativer Akteure aus Sicht der ökonomischen Ethik
„Bereits 1937 stellte der spätere Nobelpreisträger Ronald Coase in seinem berühmten Aufsatz ‚The Nature of the Firm‘ die Frage, was die raison d’être von Unternehmen sei. Aus wirtschaftsethischer Perspektive ist von besonderer Bedeutung, dass Unternehmen als korporative Akteure angesehen werden. Sie sind Objekt der Zuschreibung von Verantwortung für Handlungsfolgen. Ihre Verantwortungsfähigkeit ist aus Sicht der ökonomischen Ethik sogar integraler Bestandteil ihrer raison d’être.“
[8] Vgl. Hopfenbeck, W., Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Managementlehre, 14. Aufl., München 2002, S.78
[9] Vgl. Pies, I., Nachhaltigkeit: eine semantische Innovation von welthistorischer Bedeutung; WiWi-Online.de, Hamburg, Deutschland, 2007; online im Internet unter http://www.wiwi-online.de/start.php?a_title=531&ar=328
[10]
Bruckner, R., „Gewinnmaximierung ist nicht rechtfertigungsfähig“, http://derstandard.at/1271374644444/Wirtschaftsethiker-im-Interview-Gewinnmaximierung-ist-nicht-rechtfertigungsfaehig; 21.04.2010

[11] Vgl. Thielemann, U., Die Macht des Kapitals und die Ohnmacht der Moral, http://www.nzz.ch/blogs/nzz_votum/nzzvotum_wirtschaft_ethik/die_macht_des_kapitals_und_die_ohnmacht_der_moral_1.5339875.html; 31.03.2010
[12] Drastisch formulierte es Friedman in „Kapitalismus und Freiheit“:
„Das Unternehmen ist ein Instrument der Aktionäre, die es besitzen (…). In einem freien Wirtschafts-system gibt es nur eine einzige Verantwortung für die Beteiligten: sie besagt, dass die verfügbaren Mittel möglichst gewinnbringend eingesetzt und Unternehmungen unter dem Gesichtspunkt der größtmöglichen Profitabilität geführt werden müssen, solange dies unter Berücksichtigung der fest-gelegten Regeln des Spiels geschieht, d.h. unter Beachtung der Regeln des offenen und freien Wettbewerbs und ohne Betrugs- und Täuschungsmanöver(…)Es gibt wenig Entwicklungstendenzen, die so gründlich das Fundament unserer freien Gesellschaft untergraben können, wie die Annahme einer anderen sozialen Verantwortung durch Unternehmen, als die, für die Aktionäre ihrer Gesellschaften so viel Gewinn wie möglich zu erwirtschaften.“
[13] Vgl. Ostrom, E., Governing the Commons: The Evolution of Institutions for Collective Action. Cambridge University Press, Cambridge 1990, ISBN 0-521-40599-8, deutsch: Die Verfassung der Allmende. Mohr, Tübingen 1999, ISBN 3-161-46916-X
[14] Vgl. Gärtner, E.L., Wirtschaftsnobelpreis 2009 an Elinor Ostrom und Oliver Williamson: Eine Ohrfeige für den „Klimaschutz“, http://ef-magazin.de/2009/10/15/1565-wirtschaftsnobelpreis-2009-an-elinor-ostrom-und-oliver-williamson-eine-ohrfeige-fuer-den-klimaschutz; 03.03.2010
[15] Vgl. Hardin, G., The Tragedy of the Commons. In: Science. 162/1968. S. 1243-1248 (deutsch in: Michael Lohmann (Hrsg.): Gefährdete Zukunft. Hanser, München 1970, S. 30-48 und dtv Bd. 920, München 1973, S. 29-46)
[16] Vgl. Gärtner, E.L., a.a.O.

MBS Prof. Dr. Gottfried Schäffner
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Prof. Dr. Gottfried J. Schäffner, Dipl.-Kfm., studierte BWL an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, war wiss. Assistent und nach der Promotion zum Dr.rer.pol. Akad. Rat am Lehrstuhl f. Industriebetriebslehre. Er ist Gründungsmitglied der Unternehmensberatung tms institut für markt&technik strategien und hatte leitende kaufmännische Funktionen in mittelständischen Unternehmen inne. Prof. Dr. Schäffner ist seit 2003 Dozent an der MBS, mit den Schwerpunkten Allgemeine BWL und Wirtschaftsethik. Dozentenprofil und Veröffentlichungen