Der Hochschulausschuss der Kultusministerkonferenz bestätigt den anwendungsorientierten Doktorabschluss Doctor of Business Administration (DBA) als anerkannten Doktorgrad in Deutschland.
Der Hochschulausschuss der Kultusministerkonferenz (KMK) hat jüngst bestätigt, dass der vorrangig in Großbritannien angebotene Promotionsabschluss Doctor of Business Administration (DBA) gleichwertig zum von deutschen Hochschulen verliehenen Doktorgrad (Dr.) ist. Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung.
Die Munich Business School (MBS) verleiht den DBA in Kooperation mit der englischen Sheffield Hallam University (SHU). Die Bestätigung der KMK gibt somit auch den Doktoranden der MBS Gewissheit: Absolvent*innen des Programms Doctor of Business Administration dürfen in Deutschland wahlweise die Titel DBA oder Dr. (ohne Fach- und Herkunftszusatz) führen.
Dies geht auch aus der Anabin-Datenbank der Kultusministerkonferenz hervor: Hier stellt die Organisation Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit. Der anwendungsorientierte Promotionstitel Doctor of Business Administration wird dort dementsprechend als Abschluss der Klasse D1 geführt – was dem deutschen Abschlusstyp des Doktorgrads entspricht.
Update (2020): Diese Anerkennung bleibt auch nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU (Brexit) bestehen. Absolvent*innen eines DBA-Programms müssen nicht - wie zunächst angenommen - um ihren Titel, sondern dürfen die Auszeichnung als DBA bzw. Dr. weiterhin mit Stolz in Deutschland tragen. Hier gibt es es weitere Hintergrundinformationen zur Gleichstellung des DBA mit dem deutschen Doktortitel.
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