Wirtschaftsethik – Anspruch und Wirklichkeit (Teil 5): Korruption

Zwei Hände, die einen handbeschriebenen Karton mit dem Wort "Ethics" halten

Im fünften Teil unserer Reihe Wirtschaftsethik – Anspruch und Wirklichkeit beschäftigt sich Prof. Schäffner mit dem wirtschaftsethisch diskussionswürdigen Sachverhalt der Korruption.


„Mer kennt sich, mer helft sicht.“

Konrad Adenauer, damals Kölner Oberbürgermeister

„Korruption ist die Autobahn neben dem Dienstweg.“

Helmar Nahr, deutscher Mathematiker und Ökonom (geb. 1931)

Korruption ist eine sehr spezifische Art von Wirtschaftskriminalität. Ein Geheimhaltungsdelikt unter Beteiligung von wenigstens drei Parteien, zwei Täter*innen, die konspirativ alles tun, das Opfer dessen Rolle gar nicht bewusst werden zu lassen.[1] Sie enttäuscht Vertrauen, ist moralisch bedenklich und strafbar sowie ökonomisch von trügerischem Erfolg.[2]

Werteanspruch von Korruption

Wirtschaftsethisch ist ein Sachverhalt im Spektrum zwischen Legalität/Illegalität und Legitimität/Illegitimität zu beurteilen.

Obwohl Korruption prinzipiell gesetzlich verboten ist, kann diskutiert werden, ob jegliche Form der Bestechung auch moralethisch zu kritisieren ist.

Sollen z. B. Manager*innen, die zum Wohle und Erhalt ihrer Unternehmen Aufträge aus diktatorischen Ländern, wo die Erhebung einer „Vermittlungsprovision“ obligatorisch ist (z.B. Libyen, Qatar)[3], annehmen müssen, wegen Korruption zur Rechenschaft gezogen werden?

Sogenannte „nützliche Aufwendungen“, also auch Bestechungsgelder, waren in der BRD bis 1.1.99 weder steuer- noch strafrechtlich relevant, sie konnten als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. „US-Ölkonzerne können weiter Regierungen schmieren, ohne die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC davon zu unterrichten.“[4]

Korruption ist vor allem auf ordnungspolitischer Ebene zu bekämpfen und dies in Zusammenarbeit mit Unternehmen und nicht anklagend gegen sie. Als Corporate Citizens muss man sie dafür interessieren, aktiv in Form präventiver Maßnahmen[5] diesem allgegenwärtigen Geschäftsprinzip wirksam zu begegnen.[6] Dies ist zentrale Intention der zahlreichen internationalen Corporate-Citizenship-Initiativen.[7]

Leider stehen den Strafverfolgungsbehörden ebenso wie Unternehmen als i.d.R. Geschädigten nur begrenzte Möglichkeiten zur Verfügung, die Allianz zwischen Korrumpierendem und Korrumpiertem zu durchbrechen, weil als Beweis Informationsbelege fehlen.[8]

Die Polizeistatistik belegt, dass üblicherweise mehr als 90 % der Ermittlungsverfahren durch Anzeigen initiiert werden, bei Korruption sind es weniger als 10 %.

Festzuhalten ist, dass bestochene Unternehmen ein starkes Interesse an Korruptionsprävention haben sollten, weil sie die Opfer sind. Bei den bestechenden Unternehmen verhält es sich genau umgekehrt. Ihnen fiele es aber erheblich leichter, die Mauer der Geheimhaltung zu durchbrechen.[9]

In der unternehmerischen Praxis gibt es erste Beispiele von Selbstverpflichtungen in Form privatrechtlicher Verträge, in denen sich Anbieter- und Nachfrageorganisationen gemeinsam zur Korruptionsfreiheit, Korruptionsprävention sowie definierter Sanktionen verpflichten. „Solche Sanktionen reichen von einer reputationsschädlichen Publikation (…) über Strafzahlungen bis hin zum zeitweisen Ausschluss von weiteren Auftragsvergaben.“ [10] Transparency International propagiert dies als „Integritätspakete“.

So geschehen zwischen Siemens und General Electric in der Folge des Bestechungsskandals.

MBS Wirtschaftsethik
Abbildung 1: Characteristics of Collective Action (© Collective Action Project)[11]

Schlussfolgernd bedeutet dies, dass eine drastische Bestrafung einerseits und eine Strafmilderung andererseits die Bereitschaft von Unternehmen zur Korruptionseindämmung durchaus bewegen kann.[12]

Definition von Korruption

Der Begriff Korruption besitzt vier Charakteristika:

  • Machtmissbrauch
  • Vorteilhaftigkeit
  • Schaden
  • Geheimhaltung

Schädliche Folgen von Korruption

Die korrupten Handlungen haben Opfer zur Folge. Dabei ist der angerichtete Schaden nicht ausschließlich materiell. Korruption richtet gravierende immaterielle Schäden an. Darüber hinaus ist die Dunkelziffer der Schäden groß, weil nicht jeder Korruptionsfall entdeckt wird.[13]

Immaterielle Schäden sind dadurch gekennzeichnet, dass sie keine Vermögensschäden darstellen und somit auch die rechtliche Geltendmachung von Schadenersatzforderungen vereiteln.[14]

Im Gegensatz zu immateriellen Schäden können materielle Schäden konkret anhand von Vermögenswerten gemessen werden, wobei zwei Arten von materielle Schäden zu unterscheiden sind: direkte und indirekte. Direkt kann als Schaden die Verteuerung bei der Beschaffung der Leistungen auftreten, welche über dem Marktpreis liegt. Weitere Schäden können die Vergabe von Projekten sein, welche nicht notwendig oder unnötig sind. Indirekt führt dies dazu, dass Budgets für relevante Projekte fehlen könnten. Ein weiterer direkter Schaden ist die minderwertige Qualität, welche Amtsträger*innen durch Bestechung billigen. Indirekt führt der Qualitätsmängel zu Reparaturen und/oder höherem Verschleiß, was dem Käufer, in diesem Fall dem Staat, Mehrkosten verursacht.[15]

Es sind nicht wenige Fälle bekannt, dass Projekte ausschließlich realisiert werden, weil damit Korruptionszahlungen überhaupt erst ermöglicht werden. Gerade bei Entwicklungsprojekten ist das auszumachen, wo Großprojekten der Vorzug gegeben wird, Sachkapitalinvestitionen Humankapitalinvestitionen verdrängen oder Rüstungsausgaben anstatt Ausgaben für Bildung oder Gesundheit getätigt werden.[16]

Arten von Korruption

Korruption wird in situative und strukturelle Korruption eingeteilt. Diese Unterscheidung ist speziell für die Verhinderung von Korruption relevant, weil die Motive für die jeweiligen Arten unterschiedlich sind und somit unterschiedlich angegangen werden müssen.[17]

Situative Korruption

Situative Korruption ist durch Spontanität bzw. eine Gelegenheit gekennzeichnet. Im Angelsächsischen ist sie als „petty“ oder „low level corruption“ bekannt, da sie nicht auf Wiederholung ausgelegt ist, jedoch die Gefahr beinhaltet, als Basis für weitere korrupte Handlungen zu dienen und sich somit zur strukturellen Korruption zu wandeln.[18]

Strukturelle Korruption

Strukturelle Korruption zeichnet die langfristige korrupte Beziehung zwischen dem Korrumpierenden und dem Korrumpierten aus.[19] Darüber hinaus ist strukturelle Korruption durch die gezielte Vorbereitung und Planung der Straftat charakterisiert. Möglich ist hierbei, dass beide Beteiligten Wiederholungstäter sind.[20] Ihr Anteil im BKA-Bericht für 2013 beträgt mehr als 86 Prozent.

Ursachen und Motive

Die Relevanz der Ermittlung von Ursachen und Motiven ergibt sich daraus, dass diese bekannt sein müssen, damit sie verhindert werden können oder zumindest der Versuch der Verhinderung gestartet werden kann. Es gibt keine auf alle korrupten Handlungen zutreffende Ursache, jedoch wurden von Mischkowitz/Bruhn drei Ebenen herausgearbeitet, auf denen Faktoren auftreten können, die im Zusammenhang das Auftreten von Korruption begünstigen: die individuelle, die institutionelle und die gesamtwirtschaftliche Ebene. Diverse Ursachen sind hierbei gemäß den beiden Arten von Korruption zu unterteilen.[21]

Auf der individuellen Ebene sind es vor allem Frustration im Beruf, geringe bis keine Identifikation mit dem Arbeitgeber, das Gefühl der Unterbezahlung für die eigene Leistung und übermäßiger Ehrgeiz.[22]

Ob jemand korrupt handelt[23], wird von drei Faktoren bestimmt:

  1. Wie ist die Einstellung der Person zu Korruption?
  2. Wie schätzt die Person die in ihrem Umfeld verbreitete Einstellung zu Korruption ein?
  3. Und wie bewertet sie das Risiko, korruptes Handeln erfolgreich auszuführen?[24]

Bannenberg befasste sich mit den verschiedenen Tätertypen bei verschiedenen Arten der Korruption. Für die situative Korruption konnte kein „Standard-Tätertyp“ ermittelt werden, weil die Täter*innen keine Gemeinsamkeiten aufwiesen und somit eine Gruppierung von Täter*innen nicht möglich war. Für die strukturelle Korruption hingegen konnten zwei „Standard-Tätertypen“ ausgemacht werden. Der erste Typ wird als „Betrügerpersönlichkeit” bezeichnet, welche sich mit folgenden Eigenschaften charakterisieren lässt: Diese Täter*innen haben einen extrovertierten und ausschweifenden Lebensstil. Als grundlegendes Motiv für ihre korrupte Handlung ist das starke Gefühl der Unterbezahlung, welches sie durch den Missbrauch ihrer Machtposition kompensieren wollten. Der zweite Tätertyp ist der „auffällig Unauffällige”. Sein Motiv für die Korruption ist die Beschleunigung von Verfahren und die dadurch sinkenden Kosten für den Arbeitgeber sowie eine Kompensation für sein hohes Engagement.[25]

MBS Wirtschaftethik
Abbildung 2: Beteiligte Firmenrepräsentant*innen (© OECD)[26]

Ein institutionelles Wertesystem, welches in sich widersprüchlich ist, begünstigt Korruption. Das kann zum Beispiel dann sein, wenn beim Verkaufen Bestechung akzeptiert/toleriert wird, jedoch bei der Beschaffung vom Arbeitgeber verurteilt wird.[27]

In einer deutschlandweiten Befragung kamen Mischkowitz/Bruhn zu dem Ergebnis, dass der Werteverfall einer Gesellschaft als begünstigender Faktor für Korruption dient. Ebenso spielt das Fehlen von Vorbildern in der Gesellschaft für korrektes Verhalten eine Rolle. Darüber hinaus gelten eine Überregulierung und die Zunahme von Normen bei gleichzeitiger Ungewissheit und ausgeprägtem Unverständnis als begünstigende Faktoren für Korruption.[28]

Die heute Unternehmen wieder zugewiesene Rolle als Corporate Citizenship bedingt, dass sie sich auch als moralisch integrer Kooperationspartner konstituieren.

Die Mehrzahl der am meisten beachteten und vermeintlich gut geführten Unternehmen auf dem Globus, mit publizierten codes of conduct, business missions und Compliance-Abteilungen, kämpft seit jeher mit Korruptionserscheinungen. Allerdings nehmen die Risiken zu, in einen solchen Fall tatsächlich verwickelt zu sein.

Deshalb steht zu vermuten, dass eher ein Paradigmenwechsel als eine Verstärkung von Überwachung und Kontrolle eine nachhaltigere Wirkung auf Korruptionsprävention zeitigt.

Es geht dabei darum, korruptionsanfällige Situationen zu vermeiden anstatt zu regeln, wie man damit umgeht, wenn Korruption stattgefunden hat.

Zur Verhinderung von Korruption in Unternehmen sollten Grundregeln gelten wie:

  • transparente Gestaltung der Geschäftsabläufe (Zuständigkeiten eindeutig regeln, Berichte vorschreiben und Vorgänge dokumentieren und archivieren)
  • Identifikation korruptionsgefährdeter Arbeitsbereiche
  • spezielle organisatorische Schutzmaßnahmen (z.B. Einführung des Mehr-Augen-Prinzips und des Rotationsprinzips; Verpflichtung der Mitarbeiter*innen, Gegenzeichnungen einzuholen; besonders sorgfältige Auswahl und Betreuung der Mitarbeiter*innen)
  • Information und Sensibilisierung der Beschäftigten allgemein und arbeitsplatzbezogen
  • explizite Formulierung in den Arbeitsverträgen, dass jede Form von Korruption verboten ist
  • Sicherstellung regelmäßiger, konsequenter Kontrollen, damit diese organisatorischen Maßnahmen greifen
  • sofern es sich anbietet, Einrichtung eine Ombudsstelle oder Hotline, an die sich Mitarbeiter*innen mit Korruptionsverdacht wenden können (vgl. Whistleblowing)
  • Vorbildfunktion der Führungskräfte durch konsequente Haltung gegen Korruption
  • sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ein Korruptionsverdacht im Unternehmen auftreten, dürfen die Vorgänge auf keinen Fall verschleiert werden, z.B. durch Beschränkung oder Entzug von Zuständigkeiten und durch Sicherung von Aktenbeständen
  • umgehende Einleitung von erforderlichen Korrekturen, um weiteren Korruptionsfällen vorzubeugen

Werterealität von Korruption

Aktuelle Berichte des Bundeskriminalamts zeigen, dass Korruption selbst in wirtschaftlich starken Ländern wie Deutschland nach wie vor in nennenswertem Umfang vorkommt. In den Jahren von 2011 bis 2015 fanden insgesamt mehr als 90.000 Korruptionsstraftaten statt, welche von über 9.000 weiteren Straftaten begleitet wurden. Über die Dunkelziffer der nicht aufgedeckten Straftaten kann nur spekuliert werden. Korruption führt zu bleibenden Schäden insbesondere in einer sozialen Marktwirtschaft. „Korruption in deutschen Behörden verursacht jährlich einen volkswirtschaftlichen Schaden von zwei Mrd. Euro. Damit ist fast jede zweite Amtsstube in der Bundesrepublik betroffen.“[29]

Deutschland ist – noch – keine Bananenrepublik[30], aber trotzdem passieren hier viele illegale und illegitime Dinge.[31]

Ob „renommierte“ Dax-Konzerne (VW, BASF, AUDI, DAIMLER) und andere, Chefärzt*innen, Pensionskassen, Kommunen und Politiker*innen, es lässt sich leider weder eine Berufsgruppe noch eine Institution ausnehmen, was angesichts der Tatsache, dass laut einer Umfrage anlässlich des internationalen Korruptionstages zwei Drittel der Europäer*innen Bestechung für unvermeidlich halten, wenig verwundert.

Bestechung ist lt. TI in 180 Ländern stark verbreitet. Somalia rangiert vor Afghanistan, dem Irak, dem Sudan und Burma als korruptester Staat. In der EU sind das Bulgarien, Griechenland und Rumänien. Umgekehrt verhält es sich für Neuseeland, Dänemark, Singapur und Schweden, sie sind vor der Schweiz die korruptionsärmsten Länder. Deutschland und Österreich schneiden noch relativ gut ab, die USA[32] befinden sich auf Rang 19. Korruption muss auf Ebene der Regierungsführungen bekämpft werden.[33] So sind z.B. die Maßnahmen der OECD[34] und der G20 gegen Steueroasen begrüßenswert. „Korruptes Geld darf keinen sicheren Hafen finden“.[35]

„Die Rüstungsindustrie ist bekannt dafür, unter besonderer Korruptionsanfälligkeit zu leiden. Verstärkt wird diese Sicht durch die branchenübliche Geheimhaltung heikler Waffendeals. Der durch Korruption geschätzte Schaden für den Steuerzahler beträgt pro Jahr weltweit 15,4 Mrd. Euro (…) In Sachen Bestechung ist der Rüstungssektor im Branchenvergleich beinahe Spitzenreiter. Laut den Zahlen aus dem Jahr 2002 wird nur in der Baubranche öfter „geschmiert“ als beim Geschäft mit Waffen.“[36]

Der Fall Siemens

Im größten Korruptionsskandal der BRD nach dem 2. Weltkrieg sind ca. 1,3 Milliarden Euro illegaler Zahlungen geflossen.[37] An Kosten und Strafzahlungen in Deutschland und insb. den USA waren 2 Milliarden Euro notwendig. Hinzu kommen die enormen Aufwendungen für die neue Organisation. Alleine der speziell eingerichtete Vorstandsbereich Legal & Compliance beschäftigt mehr als 600 hochqualifizierte Mitarbeiter*innen.

Die Bemühungen des Hauses Siemens um Schadensbegrenzung und Sicherstellung der Corporate Governance sind nicht nur gewaltig, sondern zwischenzeitlich vorbildlich.[38]

Unter dem Slogan Collective Action: How to create fair Market Conditions wurden folgende Konsequenzen gezogen und Maßnahmen getroffen[39]:

2006-2007:

  • Austausch der Führungseben
  • Eindeutiges Bekenntnis zu legaler Geschäftspolitik seitens der Führungsspitze („Tone from the Top: Only Clean Business is Siemens Business. Everywhere – Everybody – Every Time!“)
  • Unabhängige Untersuchung der Vorfälle
  • Zentralisierung der Bankkonten

2008:

  • Implementierung eines Compliance-Programmes
  • Installierung einer Compliance-Organisation
  • (Beginn) Compliance-Schulung (für alle Mitarbeiter*innen)
  • Implementierung von Compliance-Instrumenten

2009:

  • Fortlaufende Verbesserung der getroffenen Maßnahmen und eingesetzten Instrumente
  • Schriftliche Fixierung von Werten und Integrität
  • Realisierung der Collective Action in Markt und Wettbewerb
  • Formulierung eines nachhaltigen Entwicklungskonzeptes

Erstmalig erfolgte auch eine Aufarbeitung derartiger Vorfälle mit entsprechenden Sanktionen gegen Verantwortliche im Top-Management.[40] Ob die jeweiligen Zahlungen, seien sie gerichtlich erstritten oder auf dem Vergleichswege erzielt, den Verfehlungen gerecht werden, bleibt dennoch diskussionswürdig.[41] 

Weiter zu: Teil 6a – "Moderne" Sklaverei und Kinderarbeit 

Alle Teile der Reihe Wirtschaftsethik - Anspruch und Wirklichkeit im Überblick: 

Teil 1: Die Wertedebatte in der BWL
Teil 2: Die aktuelle Situation
Teil 3: Staatliche Marktinterventionen 
Teil 4: Steuer

Quellen:

[1] Vgl. Pies, I., Sass, P., Korruptionsprävention als Ordnungsproblem – Wirtschaftsethische Perspektiven für Corporate Citizenship als Integritätsmanagement; WiWi-Online.de, Hamburg 2006; http://www.wiwi-online.de/start.php?a_title=531&ar=314; S.4; 23.10.17
[2] Vgl. Hildebrand, K., Dreck am Stecken, http://www.t-online-business.de/compliance-management-dreck-am-stecken/id_21715214/index; 25.02.10
„Staatsanwälte und Richter greifen bei Gesetzesbrüchen von Unternehmern zunehmend härter durch. Viele Mittelständler ignorieren die Gefahren.“
[3] Vgl. o.V., Korruption in der arabischen Welt Erkaufte Loyalität; https://de.qantara.de/inhalt/korruption-in-der-arabischen-welt-erkaufte-loyalitat ; 25.02.10
„Korruption und Vetternwirtschaft sind in den arabischen Staaten weit verbreitet. Selbst unter führenden Politikern sind Bestechungen im großen Stil keine Seltenheit. Korruption ist in der arabischen Welt ein Kavaliersdelikt.“
[4] o.V., Ölmultis dürfen Geldflüsse geheim halten; http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/boersenaufsicht-oelmultis-duerfen-geldfluesse-geheim-halten/8439598.html; 03.07.13
[5] Vgl., o.V., „Code of Conduct“: Erste Global Player und KMU beigetreten Branchenübergreifende BME-Verhaltensrichtlinie gegen Korruption, http://reset.to/blog/code-conduct-erste-global-player-und-kmu-beigetreten; 27.02.10
[6] Vgl. Pies, I., Sass, P., Korruptionsprävention als Ordnungsproblem – Wirtschaftsethische Perspektiven für Corporate Citizenship als Integritätsmanagement; http://wcms.itz.uni-halle.de/download.php?down=23168&elem=2550229; Stand 15.02.10, S. III
[7] Pies, I., Sass, P., a.a.O., S. 1
[8] Vgl. Pies, I., Sass, P., a.a.O., S. 6f
[9] Ebd., S. 17
[10] Ebd.
[11] Zindera, S., Collective Action: How to create fair Market Conditions, Vortrag an der Munich Business School, 22.04.2010
[12] Vgl. Pies, I., Sass, P., a.a.O., S.20
[13] Dölling, D., Grundlagen der Korruptionsprävention. In: Dölling, D. (Hrsg.). Handbuch der Korruptionsprävention für Wirtschaftsunternehmen und öffentliche Verwaltung. C. H. Beck, München 2007
[14] § 253 BGB.
[15] Bekemann, U., Kommunale Korruptionsbekämpfung. Kohlhammer, Stuttgart 2007
[16] Vgl. Pies, I., Sass, P., a.a.O., S.5
[17] Bundeskriminalamt (Hrsg.), a.a.O.
[18] Höffling, C., Korruption als soziale Beziehung. Leske + Budrich, Opladen 2002
[19] Höffling, C., a.a.O.
[20] Bundeskriminalamt (Hrsg.), a.a.O.
[21] Mischkowitz, R.; Bruhn, H., “Werteverfall”, fehlende Kontrolle und menschliche Schwächen – Zu den Ursachen und Tätermotiven der Korruption. In: Mischkowitz, R.; Bruhn, H.; Desch, R.; Hübner, G. E.; Beese, D. (Hrsg.). Einschätzungen zu Korruption in Polizei, Justiz und Zoll. Ein gemeinsames Forschungsprojekt des Bundeskriminalamtes und der Polizeiführungsakademie. Luchterhand, Wiesbaden 2000
[22] Mischkowitz, R.; Bruhn, H., a.a.O.
[23] Vgl. o.V., Korruption: Frustrierte sind besonders verführbar. Suche nach Ruhm ist Leitmotiv für Bestechlichkeit; http://www.pressetext.de/news/110312004/korruption-frustrierte-sind-besonders-verfuehrbar/; 12.03.2011
[24] Vgl. o.V., Korruption ist keine Frage des Geldes. Unternehmen können Mitarbeiter gegen korruptes Verhalten erziehen; http://www.pressetext.com/news/20110523015; 24.05.11
[25] Bannenberg, B., Korruption in Deutschland und ihre strafrechtliche Kontrolle – Eine kriminologisch-strafrechtliche Analyse. Luchterhand, Neuwied 2002
[26] Vgl. Maaß, S., a.aO.
[27] Bannenberg, B., a.a.O.
[28] Mischkowitz, R.; Bruhn, H., a.a.O.
[29] Zu diesem Schluss kommt eine Erhebung der Beratungsfirma PriceWaterHouseCoopers in Zusammenarbeit mit der Universität Halle Wittenberg.
o.V., Behördenkorruption: Zwei Milliarden Euro Schaden Ausschreibungen und Genehmigungen besonders stark betroffen; http://www.pressetext.de/news/101109031/behoerdenkorruption-zwei-milliarden-euro-schaden/; 09.11.2010
[30] Vgl. Lewohn, K.P., Wo ist die Grenze zur Korruption? Dieter Althaus wird Lobbyist, https://www.open-report.de/160675/wo-ist-die-grenze-zur-korruption-dieter-althaus-wird-lobbyist/; 25.02.10
[31] Vgl. o.V., „Korruption bedroht Aufschwung“; http://nachrichten.rp-online.de/article/politik/Korruption-bedroht-Aufschwung/58723; 27.02.10
„Bei der Bekämpfung von Bestechung und Bestechlichkeit ist Deutschland nur Mittelmaß. Laut Bundeskriminalamt ist die Zahl der Korruptionsverfahren in Deutschland im vergangenen Jahr um 13 Prozent auf 1808 gestiegen; die Zahl der Verdächtigen stieg um 20 Prozent auf 3020.“
Vgl. o.V., Deutschland ist kein Musterland; http://www.suedkurier.de/news/wirtschaft/wirtschaft/art410950,4038942; 27.02.10
[32] Vgl. o.V., USA: Oberstes Gericht öffnet Schleusen für Wahlspenden; http://diepresse.com/home/politik/aussenpolitik/534869/index.do?_vl_backlink=/home/politik/index.do; 25.02.10
[33] Korruption: Wo der Geldkoffer regiert; http://www.handelsblatt.com/unternehmen/strategie/korruption-wo-der-geldkoffer-regiert;2513215; 25.02.10
[34] Vgl. o.V., Slowakei: Unternehmen können ungestraft bestechen; http://www.wirtschaftsblatt.at/home/international/osteuropa/405239/index.do?_vl_pos=r.1.NT; 25.02.10
[35] Korruptions-Report 2009 (PDF-Download): http://files.transparency.org/content/download/107/431/file/2009_GCR_EN.pdf; http://www.pressetext.de/news/091117029/wirtschaftskrise-foerdert-korruption/
Vgl. o.V., SPD fordert „rote Liste“ für korrupte Firmen; http://www1.ndr.de/nachrichten/hamburg/korruptionsregister100.html
[36] o.V., Anti-Korruption: Schlechtes Zeugnis für Rüstung. Transparency International attestiert Unternehmen Nachholbedarf; http://www.pressetext.com/news/20121005020; 08.10.12; http://companies.defenceindex.org/results/overall
[37] Vgl. o.V., US-Ermittler: Korruption in fast allen Siemens-Bereichen; http://wirtschaft.t-online.de/siemens-affaere-us-ermittler-finden-fast-ueberall-verstoesse-/id_14927002/index; 25.02.10
[38] Vgl. o.V., Siemens-Chef Löscher fordert Managergehälter mit Augenmaß; http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/wirtschaft/2158600/siemens-chef-loescher-fordert-managergehaelter-augenmass.story; 14.10.2009
[39] Vgl. Zindera, S., Collective Action: How to create fair Market Conditions, Vortrag an der Munich Business School, 22.04.2010
[40] Vgl. Koch, H., Die Unternehmen erkennen, dass Korruption Gewinne auch senken kann. Da schluckt der Manager; http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/da-schluckt-der-manager/; 27.02.10
[41]Vgl. Hartmann, J., Ex-Infineon-Chef Schumacher zahlt 200 000 Euro, http://www.welt.de/die-welt/wirtschaft/article5012618/Ex-Infineon-Chef-Schumacher-zahlt-200-000-Euro.html; 27.02.10

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Prof. Dr. Gottfried J. Schäffner, Dipl.-Kfm., studierte BWL an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, war wiss. Assistent und nach der Promotion zum Dr.rer.pol. Akad. Rat am Lehrstuhl f. Industriebetriebslehre. Er ist Gründungsmitglied der Unternehmensberatung tms institut für markt&technik strategien und hatte leitende kaufmännische Funktionen in mittelständischen Unternehmen inne. Prof. Dr. Schäffner ist seit 2003 Dozent an der MBS, mit den Schwerpunkten Allgemeine BWL und Wirtschaftsethik. Dozentenprofil und Veröffentlichungen