In Deutschland sind vor allem Kapitalgesellschaften wie die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die AG (Aktiengesellschaft) zur Bilanzierung verpflichtet. Dies gilt auch für Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person als voll haftender Gesellschafter beteiligt ist, wie zum Beispiel die GmbH & Co. KG. Ebenfalls zur Bilanzierung verpflichtet sind Genossenschaften und bestimmte Formen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Kleinere Unternehmen und Einzelunternehmer müssen nur dann eine Bilanz erstellen, wenn sie bestimmte Größenkriterien überschreiten, die im Handelsgesetzbuch (HGB) definiert sind. Kleinere Gewerbetreibende und Personengesellschaften mit unbeschränkt haftenden natürlichen Personen müssen nur dann bilanzieren, wenn sie nach § 241a HGB bestimmte Schwellenwerte überschreiten, derzeit 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Überschuss in aufeinanderfolgenden Jahren. Diese Größenkriterien bestimmen, ab wann ein bisher buchführungsfreier Kaufmann bilanzierungspflichtig wird. Diese Kriterien beziehen sich auf Aspekte wie Umsatz, Bilanzsumme und Anzahl der Mitarbeiter. Falls diese Schwellenwerte überschritten werden, müssen auch diese kleineren Unternehmen eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen.
Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen können auch Unternehmen, die bestimmte Finanzierungen oder Fördermittel in Anspruch nehmen, zur Erstellung einer Bilanz verpflichtet sein, unabhängig von ihrer Rechtsform oder Größe, da Banken oder andere Geldgeber oft detaillierte Einblicke in die finanzielle Lage verlangen. [10]