Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
Einfach erklärt

Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist ein einfaches und weit verbreitetes Verfahren zur Gewinnermittlung, das vor allem von kleinen Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern genutzt wird. Im Gegensatz zur doppelten Buchführung bietet die EÜR eine unkomplizierte Methode, um Einnahmen und Ausgaben eines Geschäftsjahres zu erfassen und somit den steuerpflichtigen Gewinn zu ermitteln.

Was ist eine Einnahmenüberschussrechnung?

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist ein einfaches Verfahren zur Gewinnermittlung, das vor allem von kleinen Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern genutzt wird. Im Gegensatz zur doppelten Buchführung, bei der alle Geschäftsvorfälle doppelt erfasst werden müssen (Soll und Haben), basiert die EÜR auf der Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben innerhalb eines Geschäftsjahres.

Hier sind die wesentlichen Merkmale der Einnahmenüberschussrechnung:

  1. Einfachheit: Die Einnahmenüberschussrechnung ist weniger komplex als die doppelte Buchführung und daher einfacher zu handhaben. Sie erfordert keine Erstellung von Bilanzen oder Gewinn- und Verlustrechnungen.
  2. Zeitpunkt der Erfassung: Einnahmen und Ausgaben werden zum Zeitpunkt des tatsächlichen Geldflusses (Zufluss-Abfluss-Prinzip) erfasst. Das bedeutet, dass eine Einnahme erst dann berücksichtigt wird, wenn das Geld tatsächlich auf dem Konto eingeht, und eine Ausgabe erst dann, wenn das Geld abfließt.
  3. Zweck: Die Einnahmenüberschussrechnung dient der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns, der sich aus der Differenz zwischen den Betriebseinnahmen und den Betriebsausgaben ergibt. Dieser Gewinn wird dann der Einkommensteuer unterworfen.
  4. Anwendungsbereich: Die Einnahmenüberschussrechnung ist vor allem für Steuerpflichtige gedacht, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, etwa Kleinunternehmer, Freiberufler und Einzelunternehmer, deren Jahresumsatz oder Gewinn bestimmte gesetzliche Grenzen nicht überschreitet.
  5. Rechtsgrundlage: Die gesetzlichen Bestimmungen zur Einnahmenüberschussrechnung finden sich in § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Die Einnahmenüberschussrechnung ist somit eine effiziente Methode für kleinere Unternehmen, ihre Steuerpflicht zu erfüllen, ohne die Komplexität der doppelten Buchführung bewältigen zu müssen.

Wer muss oder darf eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) machen?

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) darf von bestimmten Steuerpflichtigen verwendet werden, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Die Einnahmenüberschussrechnung bietet eine einfache und praktikable Möglichkeit zur Gewinnermittlung für kleinere Unternehmen und Selbstständige. Hier sind die wichtigsten Gruppen, die eine EÜR machen müssen oder dürfen und wer zur doppelten Buchführung verpflichtet ist:

Kategorie Beschreibung Müssen/Dürfen EÜR Müssen doppelte Buchführung
Freiberufler Selbstständige und Freiberufler, die nicht buchführungspflichtig sind Müssen EÜR Nein
Kleinunternehmer und Freiberufler Unternehmer mit einem Jahresumsatz unter 600.000 Euro und einem Gewinn unter 60.000 Euro Müssen EÜR Nein
Einzelunternehmer und Personengesellschaften Unternehmer, die die Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreiten Dürfen EÜR Nein
Kleinunternehmer nach § 19 UStG Unternehmer mit einem Jahresumsatz unter 22.000 Euro und voraussichtlich unter 50.000 Euro Dürfen EÜR Nein
Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) Kapitalgesellschaften unabhängig von Umsatz oder Gewinn Nein Müssen doppelte Buchführung
Große Einzelunternehmer und Personengesellschaften Unternehmer mit einem Jahresumsatz über 600.000 Euro oder einem Gewinn über 60.000 Euro Nein Müssen doppelte Buchführung

Einnahmenüberschussrechnung Formel & Berechnung

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) dient der Gewinnermittlung für kleine Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Die Berechnung des Gewinns erfolgt durch eine einfache Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben. Hier sind die Formel und die Schritte zur Berechnung:

Formel zur Gewinnermittlung

Gewinn = Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben

Schritte zur Berechnung

  1. Erfassen der Betriebseinnahmen:
    • Alle Einnahmen, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit erzielt werden, werden erfasst.
    • Beispiele: Verkaufserlöse, Honorare, Mieteinnahmen.
  2. Erfassen der Betriebsausgaben:
    • Alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen, werden erfasst.
    • Beispiele: Materialkosten, Mietkosten, Löhne, Büromaterial, Versicherungen.
  3. Berechnung des Überschusses (Gewinns):
    • Der Gewinn wird berechnet, indem die Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abgezogen werden.

Einnahmenüberschussrechnung Beispiel

Angenommen, ein Kleinunternehmer hat im Geschäftsjahr folgende Einnahmen und Ausgaben:

Einnahmen:

  • Verkaufserlöse: 30.000 €
  • Honorare für Dienstleistungen: 15.000 €

Ausgaben:

  • Materialkosten: 10.000 €
  • Miete: 5.000 €
  • Löhne: 8.000 €
  • Büromaterial: 2.000 €
  • Versicherungen: 1.000 €
  • Abschreibungen: 2.000 €

Berechnung des Gewinns:

  • Gesamteinnahmen: 30.000 € + 15.000 € = 45.000 €
  • Gesamtausgaben: 10.000 € + 5.000 € + 8.000 € + 2.000 € + 1.000 € + 2.000 € = 28.000 €
  • Gewinn: 45.000 € - 28.000 € = 17.000 €

In diesem Beispiel beträgt der Gewinn 17.000 €.

wichtige Begriffe zur
Einnahmenüberschussrechnung

Begriffe zur Einnahmenüberschussrechnung

Begriff Bedeutung
Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) Ein einfaches Verfahren zur Gewinnermittlung, bei dem die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ermittelt wird.
Einnahmen Alle Geldeingänge, die im Rahmen der selbstständigen Tätigkeit erzielt werden.
Ausgaben Alle Geldabflüsse, die im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit stehen.
Betriebsvermögen Gesamtheit aller Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb zugeordnet sind.
Gewinnermittlung Der Prozess der Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben.
Einnahmen-Überschuss Differenz zwischen den Betriebseinnahmen und den Betriebsausgaben, die den Gewinn oder Verlust darstellt.
Betriebseinnahmen Alle Einnahmen, die durch die betriebliche Tätigkeit verursacht werden.
Betriebsausgaben Alle Ausgaben, die durch die betriebliche Tätigkeit verursacht werden und abzugsfähig sind.
Abschreibungen Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts auf die Nutzungsdauer.
Anlagevermögen Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb langfristig dienen und nicht zum Verkauf bestimmt sind.
Umlaufvermögen Wirtschaftsgüter, die zum Verkauf bestimmt sind oder kurzfristig im Betrieb verwendet werden.
Freibetrag Ein Betrag, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden kann, um die Steuerlast zu senken.
Betriebssteuer Steuern, die durch die betriebliche Tätigkeit entstehen, z.B. Umsatzsteuer.
Umsatzsteuer Steuer auf den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen, die meist an das Finanzamt abgeführt wird.
Privatentnahmen Entnahmen von Geld oder Sachwerten aus dem Betriebsvermögen für private Zwecke.
Privatvermögen Vermögenswerte, die nicht dem Betrieb, sondern der privaten Sphäre zugeordnet sind.
Steuerpflichtiger Gewinn Der durch die EÜR ermittelte Gewinn, der der Einkommensteuer unterliegt.
Sonderausgaben Bestimmte Aufwendungen, die steuerlich abziehbar sind, wie Versicherungsbeiträge oder Spenden.
Verlustrücktrag Möglichkeit, Verluste mit Gewinnen vergangener Jahre zu verrechnen.
Verlustvortrag Möglichkeit, Verluste auf zukünftige Jahre vorzutragen und mit zukünftigen Gewinnen zu verrechnen.

Diese Tabelle bietet einen Überblick über die wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit der Einnahmenüberschussrechnung und deren Bedeutungen.

Formular für Einnahmenüberschussrechnung

Das Formular für die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist ein standardisiertes Dokument, das vom Finanzamt bereitgestellt wird. Es wird auch "Anlage EÜR" genannt und muss zusammen mit der Einkommensteuererklärung eingereicht werden. Das Formular gliedert sich in mehrere Abschnitte, in denen die verschiedenen Arten von Einnahmen und Ausgaben detailliert erfasst werden müssen. Hier ist eine Übersicht der wesentlichen Abschnitte und Inhalte:

Überblick: Einnahmenüberschussrechnung Aufbau

Folgendes Schema zeigt den Einnahmenüberschussrechnung Aufbau beziehungsweise den Aufbau der Anlage EÜR im Überblick:

Erklärung: Einnahmenüberschussrechnung Aufbau

Der folgende Einnahmenüberschussrechnung Aufbau ist eine kurze Erklärung von dem, was in der Anlage EÜR gefragt wird.

Gewinnermittlung

 Die Gewinnermittlung ist eine Berechnung des Gewinns als Differenz zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben.

Sonstige Angaben

Hier können zusätzliche Informationen eingetragen werden, z.B. Angaben zu Rücklagen, steuerlichen Abzügen.

Beispiel für eine ausgefüllte Anlage EÜR

Diese Tabelle hilft Ihnen dabei, die einzelnen Schritte und Inhalte der Einnahmenüberschussrechnung im Überblick zu behalten und das Formular korrekt auszufüllen.

Betriebseinnahmen Umsatzerlöse Einnahmen aus Verkäufen 30.000€
Dienstleistungen Einnahmen aus Dienstleistungen 15.000€
Gesamteinnahmen Summe der Einnahmen 45.000€
Betriebsausgaben Materialkosten Kosten für Materialeinkäufe 10.000€
Miete Mietkosten für Geschäftsräume 5.000€
Löhne Lohnkosten für Mitarbeiter 8.000€
Abschreibungen Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Nutzungsdauer 2.000€
Sonstige Betriebsausgaben Weitere betriebliche Ausgaben (z.B. Büromaterial, Versicherungen) 3.000€
Gesamtausgaben Summe der Ausgaben 28.000€
Gewinnermittlung Gewinn Differenz zwischen Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben (45.000 € - 28.000 €) 17.000€

Welche Besonderheiten gibt es bei der Einnahmenüberschussrechnung?

Bei der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) gibt es einige Besonderheiten, die bei der Durchführung und Anwendung berücksichtigt werden müssen. Hier sind die wichtigsten:

  1. Zu- und Abflussprinzip
    Das Zu- und Abflussprinzip besagt, dass Einnahmen und Ausgaben in dem Kalenderjahr berücksichtigt werden, in dem sie tatsächlich zugeflossen oder abgeflossen sind. Dieses Prinzip unterscheidet sich von der periodengerechten Abgrenzung, die in der doppelten Buchführung angewendet wird, bei der Einnahmen und Ausgaben der Periode zugeordnet werden, in der sie wirtschaftlich verursacht wurden. Dieses Prinzip erleichtert die Handhabung, kann aber auch zu Besonderheiten führen:
    • Wiederkehrende Zahlungen: Regelmäßige Einnahmen oder Ausgaben, die kurz vor oder nach dem Jahreswechsel fällig sind, können im Jahr ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit erfasst werden, wenn sie innerhalb von zehn Tagen vor oder nach Jahresende anfallen.
  2. Abschreibungen
    • Abschreibungen: Wirtschaftsgüter, die längerfristig genutzt werden, können nicht sofort vollständig als Ausgabe abgesetzt werden. Stattdessen werden ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Dies bedeutet, dass jedes Jahr ein Teil der Kosten als Ausgabe erfasst wird.
  3. Investitionsabzugsbetrag
    • Investitionsabzugsbetrag (IAB): Kleine und mittlere Unternehmen können bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten bestimmter Wirtschaftsgüter im Voraus als Betriebsausgabe abziehen, um ihre Steuerlast zu senken. Die Investition muss innerhalb von drei Jahren nach dem Abzug erfolgen.
  4. Bewirtungskosten
    • Bewirtungskosten: Kosten für die Bewirtung von Geschäftspartnern sind nur zu 70 % abziehbar. Es muss zudem eine detaillierte Dokumentation vorliegen, die den geschäftlichen Anlass und die Teilnehmer ausweist.
  5. Fahrtenbuch
    • Fahrtenbuchmethode: Bei der Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs können die tatsächlichen Kosten nur dann vollständig als Betriebsausgabe abgesetzt werden, wenn ein Fahrtenbuch geführt wird, das alle Fahrten detailliert dokumentiert.
  6. Gewinnermittlung bei Nebeneinkünften
    • Nebeneinkünfte: Wer nebenberuflich selbstständig ist, muss die Einnahmen und Ausgaben separat erfassen. Die EÜR wird dann nur für die nebenberufliche Tätigkeit durchgeführt.
  7. Besondere Betriebsausgaben
    • Private Nutzungsanteile: Bei gemischt genutzten Wirtschaftsgütern (z.B. ein Auto) muss der private Nutzungsanteil herausgerechnet und privat versteuert werden.
    • Verpflegungsmehraufwand: Bei beruflich veranlassten Reisen können pauschale Beträge für Verpflegungsmehraufwand als Betriebsausgabe angesetzt werden.
  8. Aufzeichnungen und Belege
    • Belegpflicht: Alle Betriebseinnahmen und -ausgaben müssen durch Belege nachgewiesen werden. Diese Belege sind geordnet und leicht auffindbar aufzubewahren.
    • Kontenführung: Es ist hilfreich, ein separates Geschäftskonto zu führen, um private und betriebliche Transaktionen zu trennen.
  9. Umsatzsteuer
    • Sollversteuerung vs. Istversteuerung: Kleinunternehmer, die die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nicht in Anspruch nehmen, können zwischen Soll- und Istversteuerung wählen. Bei der Sollversteuerung wird die Umsatzsteuer bei Rechnungsstellung fällig, bei der Istversteuerung erst bei Zahlungseingang.
  10. Verlustrücktrag und Verlustvortrag
    • Verlustrücktrag: Verluste können mit Gewinnen des vorangegangenen Jahres verrechnet werden, um die Steuerlast zu mindern.
    • Verlustvortrag: Nicht ausgeglichene Verluste können in die folgenden Jahre vorgetragen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden.

Diese Besonderheiten der EÜR sorgen dafür, dass die Methode flexibel und an die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen angepasst ist. Es ist jedoch wichtig, diese Punkte sorgfältig zu beachten, um Fehler zu vermeiden und steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.

Unterschied: Einnahmenüberschussrechnung & Bilanz

Diese Tabelle hilft, die Unterschiede zwischen der Einnahmenüberschussrechnung und der Bilanzierung klar und übersichtlich darzustellen.

Kriterium Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) Bilanzierung
Komplexität Einfacher und weniger aufwändig Komplexer und aufwändiger
Erfassungsprinzip Zufluss-Abfluss-Prinzip Periodenabgrenzung
Ergebnisdarstellung Gewinn oder Verlust durch Differenz von Einnahmen und Ausgaben Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Rechtsgrundlage und Pflicht § 4 Abs. 3 EStG, für kleine Unternehmen und Freiberufler HGB, für größere Unternehmen und Kapitalgesellschaften
Zeitpunkt der Erfassung Zum Zeitpunkt des tatsächlichen Geldflusses Dem Geschäftsjahr zugeordnet, in dem sie wirtschaftlich verursacht wurden
Bestandsveränderungen Werden nicht erfasst Werden erfasst und in der Bilanz ausgewiesen
Anwendungsbereich Kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler Größere Unternehmen und Kapitalgesellschaften
Beispiel Einnahme Zahlung im Januar 2024 für Leistung im Dezember 2023 - Erfassung 2024 Rechnung im Dezember 2023, Zahlung im Januar 2024 - Erfassung 2023
Bestandskonten Nicht erforderlich Erforderlich, umfasst Vermögen und Schulden
Detailgrad Weniger detailliert Sehr detailliert, umfasst alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Wichtigste Fragen zu dem Thema Einnahmenüberschussrechnung kurz beantwortet

Wann Vorsteuerabzug bei Einnahmenüberschussrechnung?

Bei der Einnahmenüberschussrechnung kannst du den Vorsteuerabzug in dem Zeitraum geltend machen, indem du die Rechnung erhalten und die Vorsteuer tatsächlich bezahlt hast.

Wie buche ich Einnahmenüberschussrechnung?

Bei der Einnahmenüberschussrechnung buchst du Einnahmen und Ausgaben zum Zeitpunkt des tatsächlichen Geldflusses, also wenn das Geld auf deinem Konto eingeht oder davon abfließt.

Wie wird der Gewinn nach der Einnahmenüberschussrechnung 4 Abs. 3 EstG ermittelt?

Der Gewinn nach der Einnahmenüberschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG wird ermittelt, indem du die Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abziehst.

Wann Umstellung von Bilanz auf Einnahmenüberschussrechnung?

Die Umstellung von Bilanz auf Einnahmenüberschussrechnung kannst du vornehmen, wenn du nicht mehr buchführungspflichtig bist und die Umsatz- und Gewinngrenzen unterschreitest.

Was ist besser Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung?

Ob Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung besser ist, hängt von der Größe und Komplexität deines Unternehmens sowie von deinen buchhalterischen Anforderungen ab.

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