Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Einfach erklärt

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist ein zentrales Instrument des betrieblichen Rechnungswesens, das Unternehmen dabei unterstützt, ihre finanzielle Leistung über einen bestimmten Zeitraum zu beurteilen. Durch das Verständnis der GuV können Unternehmer und Investoren fundierte Entscheidungen treffen und die wirtschaftliche Gesundheit eines Unternehmens besser einschätzen.

GuV Definition: Was ist GuV?

Die Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV) ist ein wesentliches Element des Jahresabschlusses eines Unternehmens, das die Erträge und Aufwendungen über einen bestimmten Zeitraum – meist ein Geschäftsjahr – darstellt. Ihr Hauptzweck besteht darin, den Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens zu messen, indem sie den erzielten Gewinn oder erlittenen Verlust ermittelt.

Die GuV strukturiert die finanziellen Aktivitäten eines Unternehmens und zeigt:

  1. Erträge: Alle Einnahmen aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen sowie andere Einkünfte.
  2. Aufwendungen: Alle Kosten und Ausgaben, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit anfallen, wie Materialkosten, Personalaufwendungen, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen.

Durch die Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen ergibt sich der Nettoerfolg des Unternehmens, also der Gewinn, wenn die Erträge die Aufwendungen übersteigen, oder der Verlust, wenn die Aufwendungen höher sind als die Erträge. Die GuV liefert somit wichtige Informationen für die Unternehmensführung, Investoren und andere Stakeholder, um die finanzielle Lage und Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu bewerten.

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GuV Bedeutung: Unterschied Bilanz und GuV und EÜR

Die Tabelle mit den Unterschieden zwischen Bilanz, Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV) und Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zeigt die verschiedenen Zwecke, Inhalte, Erstellungszeitpunkte, Anwendungsbereiche und Ergebnisse dieser wichtigen betriebswirtschaftlichen Instrumente im Vergleich. Hier ist die Tabelle mit den Unterschieden zwischen Bilanz, GuV und EÜR:

Kriterium Bilanz GuV EÜR
Zweck Darstellung des Vermögens und der Schulden eines Unternehmens Ermittlung des Jahreserfolgs (Gewinn oder Verlust) Ermittlung des steuerlichen Gewinns für kleinere Unternehmen
Inhalt Aktiva (Vermögenswerte) und Passiva (Schulden und Eigenkapital) Erträge und Aufwendungen Einnahmen und Ausgaben (vereinfachte Form)
Zeitpunkt der Erstellung Am Ende eines Geschäftsjahres Für den gesamten Abrechnungszeitraum (meist Geschäftsjahr) Für den gesamten Abrechnungszeitraum (meist Geschäftsjahr)
Rechtsform/Anwendung Verpflichtend für Kapitalgesellschaften und größere Unternehmen Verpflichtend für alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen Für Freiberufler, kleine Gewerbetreibende und Einzelunternehmer ohne Buchführungspflicht
Ergebnis Vermögenslage: Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden Erfolgslage: Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen Steuerlicher Gewinn: Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben

Wer muss eine GuV erstellen?

Die Pflicht zur Erstellung einer Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV) ist abhängig von der Rechtsform und der Größe des Unternehmens sowie den gesetzlichen Vorschriften in dem jeweiligen Land. Hier sind die Hauptkategorien von Unternehmen, die eine GuV erstellen müssen:

Kapitalgesellschaften

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung): Verpflichtet zur Erstellung einer GuV im Rahmen des Jahresabschlusses gemäß Handelsgesetzbuch (HGB).
  • AG (Aktiengesellschaft): Muss eine GuV erstellen und veröffentlichen, ebenfalls gemäß HGB.

Personengesellschaften

  • OHG (Offene Handelsgesellschaft) und KG (Kommanditgesellschaft): Müssen eine GuV erstellen, wenn sie die Kriterien der Bilanzierungspflicht erfüllen, z.B. Überschreiten bestimmter Umsatz- oder Gewinngrenzen.

Einzelunternehmen und Freiberufler

  • Einzelunternehmen: Wenn sie im Handelsregister eingetragen sind (Kaufmann nach HGB) oder die Umsatz- und Gewinngrenzen überschreiten, sind sie zur Erstellung einer GuV verpflichtet.
  • Freiberufler: In der Regel nicht zur Erstellung einer GuV verpflichtet, es sei denn, sie wählen freiwillig die doppelte Buchführung.

Kleine Unternehmen und Kleinunternehmer

  • EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung): Kleinunternehmer und kleinere Betriebe, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, können statt einer GuV eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen.

Kriterien für die Bilanzierungspflicht (Deutschland)

Unternehmen müssen eine GuV erstellen, wenn sie nach § 141 der Abgabenordnung (AO) zur Buchführung verpflichtet sind, insbesondere wenn sie:

  • Umsätze über 600.000 Euro im Kalenderjahr oder
  • einen Gewinn über 60.000 Euro im Wirtschaftsjahr erzielen.

Zusammengefasster Überblick

Diese Tabelle zeigt, welche Arten von Unternehmen zur Erstellung einer GuV verpflichtet sind und unter welchen Bedingungen im Überblick. ​

Unternehmenstyp Pflicht zur Erstellung einer GuV?
GmbH Ja, gemäß HGB
AG Ja, gemäß HGB
OHG & KG Ja, wenn bilanzierungspflichtig
Einzelunternehmen Ja, wenn im Handelsregister eingetragen oder Umsatz-/Gewinngrenzen überschritten
Freiberufler Nein, außer bei freiwilliger doppelter Buchführung
Kleinunternehmer Nein, können EÜR nutzen

Fazit

Die Pflicht zur Erstellung einer GuV hängt von der Rechtsform des Unternehmens, den erzielten Umsätzen und Gewinnen sowie der Eintragung im Handelsregister ab. Kapitalgesellschaften sind immer zur Erstellung einer GuV verpflichtet, während kleinere Unternehmen und Freiberufler unter bestimmten Voraussetzungen eine EÜR nutzen können.

Wichtige Begriffe zur GuV

Begriffe zur GuV

Begriff Bedeutung
Umsatzerlöse Einnahmen aus dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen
Bestandsveränderungen Änderungen in den Beständen fertiger und unfertiger Erzeugnisse
Andere aktivierte Eigenleistungen Selbst erstellte und genutzte Leistungen im Unternehmen
Sonstige betriebliche Erträge Einnahmen, die nicht aus dem Kerngeschäft stammen (z.B. Mieterträge)
Materialaufwand Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren
Personalaufwand Aufwendungen für Löhne, Gehälter und Sozialabgaben
Abschreibungen Wertminderungen des Anlagevermögens
Sonstige betriebliche Aufwendungen Betriebskosten wie Miete, Werbung, Versicherungen etc.
Betriebsergebnis Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Finanzerträge Erträge aus Finanzgeschäften, einschließlich Zinsen und Dividenden
Finanzaufwendungen Aufwendungen aus Finanzgeschäften, einschließlich Zinsen
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Summe aus Betriebs- und Finanzergebnis
Außerordentliche Erträge Einmalige und ungewöhnliche Geschäftsvorfälle
Außerordentliche Aufwendungen Aufwendungen durch einmalige und ungewöhnliche Geschäftsvorfälle
Ergebnis vor Steuern Ergebnis vor Berücksichtigung der Steuern
Steuern Aufwendungen für Einkommen- und andere Steuern
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Endergebnis der GuV, der endgültige Gewinn oder Verlust des Geschäftsjahres

Diese Tabelle fasst die wichtigsten Begriffe und deren Bedeutungen in der Gewinn-und-Verlustrechnung zusammen.

GuV Rechnung

Die Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV) berechnet den Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag eines Unternehmens durch die Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen. Es folgen die grundlegende Formeln zur Berechnung des Ergebnisses.


Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

Alle Geschäftstätigkeiten, Betriebs- und Finanzergebnis, werden hier verrechnet.


  • Beispiel Berechnung: Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit = 105.000 € + 5.000 € = 110.000 €

 

Außerordentliches Ergebnis

Die außerordentlichen Beträge werden in diesem Abschnitt verrechnet.


  • Beispiel Berechnung: Außerordentliches Ergebnis = (5.000 € - 3.000 €) = 2.000 €

 

Ergebnis vor Steuern

Die beiden vorherigen Ergebnisse werden nun verrechnet, bevor Steuern ins Spiel kommen.


  • Beispiel Berechnung: Ergebnis vor Steuern = 110.000 € + 2.000 € = 112.000 €

 

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Zuletzt werden noch die Steuern abgezogen und man erhält das finale Ergebnis.


  • Beispiel Berechnung: Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag = 112.000 € - 35.000 € = 77.000 €

In diesem Beispiel beträgt der Jahresüberschuss 77.000 €. Diese Struktur und Berechnung zeigen, wie die verschiedenen Ertrags- und Aufwandsarten zur Bestimmung des finanziellen Ergebnisses eines Unternehmens beitragen.

Das Netto- und Bruttoprinzip der GuV

Das Netto- und Bruttoprinzip sind zwei unterschiedliche Methoden zur Darstellung von Erträgen und Aufwendungen in der Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV). Beide Prinzipien haben ihre spezifischen Anwendungsmöglichkeiten und beeinflussen die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der finanziellen Informationen eines Unternehmens.

Vergleich Netto- und Bruttoprinzip

Diese Tabelle fasst die wesentlichen Unterschiede und Merkmale der beiden Prinzipien zusammen.

Kriterium Nettoprinzip Bruttoprinzip
Darstellung Nur Saldo von Erträgen und Aufwendungen Vollständige Trennung von Erträgen und Aufwendungen
Transparenz Geringer Höher
Nachvollziehbarkeit Schwieriger Leichter
Übersichtlichkeit Höher Niedriger
Anwendung Spezifische Situationen, kleinere Unternehmen Größere und kapitalmarktorientierte Unternehmen

Anwendung in der Praxis

In der Praxis wird häufig das Bruttoprinzip angewendet, insbesondere bei größeren und kapitalmarktorientierten Unternehmen, da es eine höhere Transparenz und Detailtiefe bietet. Das Nettoprinzip kann in spezifischen Situationen oder bei kleineren Unternehmen angewendet werden, um die Darstellung zu vereinfachen.

Fazit

Die Wahl zwischen Netto- und Bruttoprinzip hängt von den Anforderungen an die Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Übersichtlichkeit der finanziellen Berichterstattung ab. Das Bruttoprinzip bietet eine detailliertere und transparentere Darstellung, während das Nettoprinzip eine vereinfachte und übersichtlichere Darstellung ermöglicht. Unternehmen sollten die Methode wählen, die am besten zu ihren Berichtsanforderungen und gesetzlichen Vorgaben passt.

Formen der GuV

Die Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV) kann in verschiedenen Formen dargestellt werden, die sich hauptsächlich durch ihre Gliederung und Detaillierung unterscheiden. Hier sind die wichtigsten Formen der GuV:

Überblick: Formen der GuV

Folgendes Schema zeigt die Formen der GuV, wo Verfahren und Darstellungsformen einbezogen wurden.

Erklärung: Formen der GuV

Diese verschiedenen Formen der GuV ermöglichen Unternehmen eine flexible und an ihre spezifischen Bedürfnisse angepasste Darstellung ihrer finanziellen Ergebnisse.

Die 2 Darstellungsformen der GuV

Die Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV) kann in zwei unterschiedlichen Darstellungsformen präsentiert werden: der Kontenform und der Staffelform. Beide Formen haben ihre spezifischen Merkmale und Einsatzmöglichkeiten. Die Staffelform der GuV ist in der Praxis üblicher, da sie eine detaillierte und transparente Darstellung der Ertragslage eines Unternehmens ermöglicht. Die Kontenform ist einfacher strukturiert, aber weniger informativ. Beide Formen haben ihre Daseinsberechtigung und können je nach Anforderung und Vorlieben des Unternehmens verwendet werden.

Kontenform

Die Kontenform ähnelt einem T-Konto, bei dem Erträge und Aufwendungen gegenübergestellt werden. Diese Form wird selten verwendet, da sie weniger detailliert ist.

Beispiel für die Kontenform:

Erträge   Aufwendungen       
Umsatzerlöse Materialaufwand 
Bestandsveränderungen  Personalaufwand 
Andere aktivierte Eigenleistungen Abschreibungen
Sonstige betriebliche Erträge Sonstige betriebliche Aufwendungen
Finanzerträge   Finanzaufwendungen   
Außerordentliche Erträge   Außerordentliche Aufwendungen
Summe der Erträge Summe der Aufwendungen
Gewinn/Verlust  
Übersicht: Kontenform und Staffelform der GuV

Diese Tabelle fasst die wesentlichen Unterschiede und Merkmale der beiden Darstellungsformen der Gewinn-und-Verlustrechnung zusammen.

Kriterium Staffelform Kontenform
Form Untereinander T-Konto-ähnlich
Darstellung Schrittweise Berechnung des Gewinns oder Verlusts Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen
Übersichtlichkeit Sehr detailliert Weniger detailliert
Verbreitung Weit verbreitet Weniger verbreitet
Vorteile Detaillierte, transparente Darstellung, klare Gewinnstufen Einfache Struktur, schnelle Gegenüberstellung

Die 2 Verfahren der GuV

Die Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV) kann nach zwei unterschiedlichen Verfahren aufgestellt werden: dem Gesamtkostenverfahren und dem Umsatzkostenverfahren. Beide Verfahren haben spezifische Merkmale und Gliederungen. Beide Verfahren haben ihre Vor- und Nachteile und die Wahl des Verfahrens hängt oft von gesetzlichen Anforderungen, internationalen Rechnungslegungsstandards und den spezifischen Bedürfnissen des Unternehmens ab.

Umsatzkostenverfahren

Das Umsatzkostenverfahren ordnet die Aufwendungen den erzielten Umsätzen zu und gliedert sie nach Funktionsbereichen.

Beispiel für das Umsatzkostenverfahren in Staffelform:

+ Umsatzerlöse
- Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten     Leistungen
= Bruttoergebnis vom Umsatz
- Vertriebskosten
- Allgemeine Verwaltungskosten
+ Sonstige betriebliche Erträge
- Sonstige betriebliche Aufwendungen
= Betriebsergebnis
+ Finanzerträge
- Finanzaufwendungen
= Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
+ Außerordentliche Erträge
- Außerordentliche Aufwendungen
= Ergebnis vor Steuern
- Steuern
= Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Übersicht: Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren der GuV

Diese Tabelle fasst die wesentlichen Unterschiede und Merkmale der beiden Verfahren, dem Gesamtkostenverfahren und dem Umsatzkostenverfahren, zur Erstellung einer Gewinn-und-Verlustrechnung zusammen.

Kriterium Gesamtkostenverfahren Umsatzkostenverfahren
Gliederung Nach Kostenarten Nach Funktionsbereichen
Transparenz der Produktionskosten Detaillierte Aufschlüsselung Fokus auf die Vertriebskosten und Verwaltungskosten
Anwendung Weit verbreitet in Deutschland Weit verbreitet im internationalen Kontext
Vorteile Umfassende Darstellung aller Kostenarten Klare Zuordnung der Kosten zu den Funktionen
Nachteile Kann komplex und umfangreich sein Weniger detaillierte Aufschlüsselung der Herstellungskosten

Wichtigste Fragen zu dem Thema GuV kurz beantwortet

Was ist das Betriebsergebnis in der GuV?

Das Betriebsergebnis in der GuV ist der Saldo aus den betrieblichen Erträgen und Aufwendungen, der zeigt, wie profitabel das Kerngeschäft eines Unternehmens ist. Es stellt dar, wie erfolgreich das Unternehmen durch seine gewöhnliche Geschäftstätigkeit gewirtschaftet hat, ohne Berücksichtigung von Finanzergebnissen, außerordentlichen Ergebnissen und Steuern.

Ist das GuV Konto aktiv oder passiv?

Das GuV-Konto ist weder aktiv noch passiv, sondern ein Erfolgskonto, das am Ende des Jahres in das Eigenkapital abgeschlossen wird.

Welche Konten sind in der GuV?

In der GuV sind Ertrags- und Aufwandskonten enthalten.

Ist BWA und GuV das gleiche?

Nein, die BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) und die GuV (Gewinn-und-Verlustrechnung) sind nicht das Gleiche; die BWA ist eine kurzfristige, interne Auswertung zur Unternehmenssteuerung, während die GuV Teil des Jahresabschlusses und gesetzlich vorgeschrieben ist.

Wie geht GuV in die Bilanz ein?

Der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag aus der GuV geht als Teil des Eigenkapitals in die Bilanz ein.

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